NPD Verbotsverfahren gescheitert – es wäre ein Zeichen gewesen

von Simone Quentemeier

Am 17.Januar 2017 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Verbot der NPD ab.

Dieser zweite Antrag auf Verbot der NPD nach Art.21 des GG wurde im Dezember 2013 vom Bundesrat eingereicht.

(Der erste Antrag wurde im Januar 2001 von der Bundesregierung unter Gerhard Schröder eingereicht und  im März 2003 vom Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen eingestellt, da V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der NPD tätig waren.)

Ziel des zweiten Antrages war es, die Verfassungsfeindlichkeit der NPD festzustellen, um so ein Verbot zu erwirken. Die Richter sahen es in ihrem Urteil zwar als erwiesen an, dass die NPD verfassungsfeindlich, undemokratisch, rassistisch und dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei, aber sie hätte nicht das Potential, „die Demokratie in Deutschland zu beseitigen“.

Zum politischen Konzept der NPD meint das Bundesverfassungsgericht:

Das politische Konzept ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet und ist auf die Ausgrenzung und Verächtlichmachung von gesellschaftlichen Gruppen (Ausländern, Migranten, religiösen und anderen Minderheiten) gerichtet. Der von der NPD vertretende Volksbegriff verletzt die Menschenwürde.

Dies alles reicht dem Bundesverfassungsgericht aber nicht aus („Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Zielen möglich erscheinen lassen“).

Ich glaube, dass aus verschiedenen Gründen, ein Verbot der NPD eine gute und richtige Entscheidung gewesen wäre.

Die NPD ist aufgrund ihrer Mitgliederstärke von der Parteienfinanzierung abhängig. Im Jahr 2016 erhielt die NPD 1,3 Millionen Euro Steuergelder vom Staat, den sie ablehnen. Die Partei finanziell auszutrocknen, hätte den Vorteil, dass ihre Aktivitäten und zukünftige Wahlkämpfe schwieriger geworden wären.

Die NPD hat in kommunalen Vertretungen noch 338 Sitze (Stand Nov. 2016).

Der Ministerpräsident von  Mecklenburg-Vorpommern (MV), Erwin Sellering (SPD) sagte zu dem Urteil: „…wie viel Gefahr wollen wir denn abwarten, bevor man eingreift“. Es sei aber immerhin ein Fortschritt, dass der verfassungswidrige Charakter der NPD festgestellt worden sei.

Im Sommer 2015 sollte in einer Sporthalle in Nauen eine Unterbringung für Geflüchtete entstehen. Im August 2015 brannte die Halle komplett ab, es handelte sich um Brandstiftung. Im Januar 2016 reichte ein Stadtverordneter der NPD Fragen an die Kommune und den Bürgermeister ein. Eine der Fragen lautete: „Besteht die Möglichkeit, in der ehemaligen Tierverbrennungsanlage eine Notunterkunft zu errichten?“.

Nach Ansicht der Rostocker Politologin Gudrun Heinrich geht die rechtsextrem Szene in MV gestärkt aus dem Urteil hervor, da die NPD dort eine ganz zentrale Rolle spielt, vor allem durch die enge Vernetzung mit den Kameradschaften und mit der rechtsextremen Szene insgesamt.

Auf kommunaler Ebene ist die NPD weiterhin erfolgreich, sie organisieren Kinderfeste, bietet Hartz IV Beratungen an und es gibt Gegenden, die gezielt besiedelt werden

Heribert Prantl (SZ) schrieb, dass man hätte zeigen können, dass es eine Linie gibt, die eine Partei, ob klein oder groß, nicht überschreiten kann, ohne das Parteienprivileg zu verlieren. Es wäre ein Signal gewesen gegen diesen aggressiven Rechtspopulismus.

Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen – es wäre ein Zeichen gewesen für all die Menschen, die sich seit Jahren gegen Mitglieder und Aktionen von rechtsextremen Parteien und Kameradschaften zur Wehr setzen und zum Teil massiv bedroht werden.